Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dimnik AI Solutions e.U.
Reißenbachweg 26, 2860 Kirchschlag, Österreich
E-Mail: office@dimnik-ai.com
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Dimnik AI Solutions e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Verbraucher im Sinne des KSchG sind ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt projektbasierte Dienstleistungen im Bereich:
KI‑Beratung & KI‑Strategie
KI‑Engineering & Prototyping
Automatisierung von Geschäftsprozessen
KI‑gestützte Telefon‑, Sprach‑ und Assistenzsysteme
Integration von Drittanbietersystemen
2.2 Es handelt sich nicht um Software‑as‑a‑Service (SaaS), sondern um individuell vereinbarte Projekt‑ und Dienstleistungsleistungen.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
2.4 Fonio KI‑Telefonie: Setup & Beratung (Partner‑Leistung)
2.4.1 Partnerschaft
Der Auftragnehmer ist zertifizierter Partner der Fonio GmbH (Wien, Österreich). Im Rahmen dieser Partnerschaft bietet der Auftragnehmer folgende Leistungen an:
Beratung zur Fonio KI‑Telefonassistenz
Setup & Konfiguration von Fonio‑Instanzen
Prompt‑Engineering & Gesprächsfluss‑Design
Integration mit bestehenden Systemen (CRM, ERP, Kalender)
Schulung & Dokumentation
Laufende Optimierung & Wartung (optional)
2.4.2 Direktvertrag Kunde ↔ Fonio
Der Auftraggeber schließt einen eigenständigen Vertrag direkt mit der Fonio GmbH ab. Die Anmeldung erfolgt über den Partner‑Code des Auftragnehmers. Es gelten die AGBs, Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag der Fonio GmbH.
Fonio AGBs: https://www.fonio.ai/agb
Fonio Datenschutz: https://www.fonio.ai/datenschutz
Fonio AVV: siehe Fonio AGBs, Abschnitt "Auftragsverarbeitung"
2.4.3 Leistungsabgrenzung
Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Setup‑, Beratungs‑ und Optimierungsleistungen. Folgende Leistungen werden NICHT vom Auftragnehmer erbracht:
Betrieb der Fonio‑Plattform (Verantwortung: Fonio GmbH)
Hosting & Infrastruktur (Verantwortung: Fonio GmbH)
Datenverarbeitung im Rahmen der Telefonie (Verantwortung: Fonio GmbH)
Support der Fonio‑Plattform (Verantwortung: Fonio GmbH)
Abrechnung der Nutzungsgebühren (direkt zwischen Auftraggeber und Fonio)
2.4.4 Haftungsabgrenzung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für die fachgerechte Erbringung der eigenen Setup‑ und Beratungsleistungen. Für die Fonio‑Plattform selbst (Verfügbarkeit, Datenverarbeitung, KI‑Outputs, Ausfälle) haftet ausschließlich die Fonio GmbH gemäß deren AGBs.
2.5 Eigene KI‑Implementierungen (Projektarbeit)
2.5.1 Projektcharakter
Bei eigenen KI‑Implementierungen entwickelt der Auftragnehmer individuelle KI‑Lösungen, die nicht auf der Fonio‑Plattform basieren. Dies umfasst:
Custom KI‑Modelle & Algorithmen
Eigene Automatisierungslösungen
Integration proprietärer KI‑Services
On‑Premise oder Cloud‑Deployments
2.5.2 Einsatz von KI (gilt für eigene Implementierungen)
Die eingesetzten KI‑Systeme basieren ganz oder teilweise auf externen Modellen, Plattformen oder APIs von Drittanbietern. KI‑Systeme arbeiten probabilistisch. Ergebnisse können unvollständig, fehlerhaft oder sachlich unzutreffend sein. Der Auftragnehmer schuldet keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit von KI‑Outputs bei eigenen Implementierungen.
2.6 Managed Fonio Service (optionale Zusatzleistung)
Sofern ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer die laufende Betreuung & Optimierung von Fonio‑Instanzen. Details siehe § 9.
3. Projektcharakter & Übergabe
3.1 Projekte gelten mit Übergabe der vereinbarten Ergebnisse als abgeschlossen.
3.2 Nach Übergabe geht die Verantwortung für den operativen Einsatz, die fachliche Nutzung und die rechtliche Bewertung vollständig auf den Auftraggeber über.
3.3 Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen nach Übergabe bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
4. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für eigene KI‑Implementierungen des Auftragnehmers (siehe § 2.5). Für Fonio‑basierte Lösungen gelten die Fonio AGBs.
4.1 Die eingesetzten KI‑Systeme basieren ganz oder teilweise auf externen Modellen, Plattformen oder APIs von Drittanbietern.
4.2 KI‑Systeme arbeiten probabilistisch. Ergebnisse können unvollständig, fehlerhaft oder sachlich unzutreffend sein.
4.3 Der Auftragnehmer schuldet keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit von KI‑Outputs bei eigenen Implementierungen.
5. Kein Erfolgs‑ oder Ergebnisversprechen
5.1 Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen oder operativen Erfolg.
5.2 Prognosen, Schätzungen oder Beispielrechnungen stellen keine Garantie dar.
5.3 Bei Fonio Setup/Beratung (§ 2.4) schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Konfiguration und Einrichtung. Für die Funktionsfähigkeit der Fonio‑Plattform selbst ist ausschließlich die Fonio GmbH verantwortlich.
6. Haftung für KI‑Output & Entscheidungen
Dieser Abschnitt gilt für eigene KI‑Implementierungen (§ 2.5) und die vom Auftraggeber konfigurierte Fonio‑Instanz.
6.1 Die Nutzung von KI‑Outputs erfolgt ausschließlich auf Verantwortung des Auftraggebers.
6.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für:
-
Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen auf Basis von KI‑Outputs
-
wirtschaftliche Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn
-
Fehlinterpretationen durch Mitarbeiter, Kunden oder Dritte
6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI‑Ergebnisse vor produktivem, rechtlichem oder sicherheitsrelevantem Einsatz eigenverantwortlich zu prüfen.
6.4 Bei Fonio‑basierten Lösungen haftet der Auftragnehmer ausschließlich für die fachgerechte Konfiguration (Prompt‑Design, Gesprächsfluss, Integrationen). Für KI‑Outputs der Fonio‑Plattform haftet die Fonio GmbH gemäß deren AGBs.
6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI‑Ergebnisse vor produktivem, rechtlichem oder sicherheitsrelevantem Einsatz eigenverantwortlich zu prüfen.
7. AI Act (EU‑KI‑Verordnung)
7.1 Rollendefinition
Fonio‑basierte Lösungen (§ 2.4):
Provider (Anbieter): Fonio GmbH
Deployer (Betreiber): Auftraggeber (hat Direktvertrag mit Fonio)
Setup/Beratung: Auftragnehmer (als Fonio Partner)
Eigene KI‑Implementierungen (§ 2.5):
Provider: Auftragnehmer oder Drittanbieter (z.B. OpenAI)
Deployer: Auftraggeber
Entwicklung/Integration: Auftragnehmer
7.2 Der Auftragnehmer entwickelt KI‑Lösungen nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des EU AI Act.
7.3 Verantwortung des Auftraggebers als Deployer
Der Auftraggeber ist als Betreiber (Deployer) verantwortlich für:
-
Einstufung des konkreten Anwendungsfalls (gering/begrenzt/hoch/verboten)
-
Rechtmäßigen Einsatz der KI
-
Branchenspezifische Compliance (z. B. Gesundheitswesen, Finanzen)
-
Organisatorische Maßnahmen wie Human‑in‑the‑Loop (bei Hochrisiko‑KI)
-
Transparenz gegenüber Endnutzern (Kennzeichnung als KI‑System)
-
Dokumentation & Aufbewahrungspflichten
7.4 Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei:
-
Initialer Risiko‑Einschätzung (unverbindlich)
-
Dokumentation der Zweckbestimmung
-
Erstellung von Transparenz‑Hinweisen
-
Qualitätssicherung der Prompts & Konfiguration
7.5 Hochrisiko‑KI
Sollte der Anwendungsfall als Hochrisiko‑KI eingestuft werden (z.B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Gesundheitsentscheidungen, Personalauswahl, Strafverfolgung), gelten erweiterte Dokumentations‑ und Aufsichtspflichten. In diesen Fällen ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
8. Data Act & Datenrechte
8.1 Der Auftraggeber bleibt Eigentümer aller bereitgestellten und erzeugten Daten (Input & Output).
8.2 Der Auftragnehmer erhält ein zeitlich und sachlich beschränktes Nutzungsrecht zur Vertragserfüllung.
8.3 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich:
-
zur Leistungserbringung
-
auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags
-
aufgrund gesetzlicher Verpflichtung
9. Managed Fonio Service (optionale Zusatzleistung)
9.1 Leistungsumfang
Sofern ausdrücklich als "Managed Fonio Service" vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer folgende laufende Betreuung:
-
Monitoring: Überwachung der Fonio‑Verfügbarkeit (via Fonio‑Dashboard)
-
First‑Level‑Support: Fehleranalyse & Eskalation an Fonio
-
Prompt‑Optimierung: Monatliche Auswertung der Gesprächs‑Logs & Anpassung der Konfiguration
-
Reporting: Quartalsweise Auswertung der Gesprächsstatistiken
-
Aktualisierung: Anpassung bei Fonio‑Updates oder neuen Features
9.2 Service‑Zeiten & Reaktionszeiten
Support‑Zeiten: Mo‑Fr, 08:00‑17:00 Uhr (CET), ausgenommen österreichische Feiertage
Erreichbarkeit: office@dimnik‑ai.com
Reaktionszeiten (während Support‑Zeiten):
-
Klasse 1: Fonio nicht erreichbar - 4 Stunden
-
Klasse 2: Wesentliche Einschränkung - 24 Stunden
-
Klasse 3: Leichte Einschränkung - 72 Stunden
-
Klasse 4: Optimierungswunsch - Best Effort
9.3 Haftungsabgrenzung
Der Auftragnehmer haftet für:
-
Verzögerte Reaktion bei Fehlermeldungen (siehe § 9.2)
-
Fehlerhafte Prompt‑Konfiguration im Rahmen der Setup‑/Optimierungsleistung
Der Auftragnehmer haftet NICHT für:
-
Ausfälle der Fonio‑Plattform (Verantwortung: Fonio GmbH)
-
Fehler in KI‑Outputs der Fonio‑Plattform (siehe Fonio AGBs)
-
Drittanbieter‑Services (OpenAI, Twilio, ElevenLabs, etc.)
-
Inhalte, die vom Auftraggeber selbst in Fonio konfiguriert wurden
9.4 Eskalationsprozess bei Fonio‑Plattform‑Problemen
-
Auftraggeber meldet Problem bei Auftragnehmer
-
Auftragnehmer analysiert & meldet bei Fonio (info@fonio.ai)
-
Fonio bearbeitet gemäß deren Service‑Level (siehe Fonio AGBs)
-
Auftragnehmer informiert Auftraggeber über Status‑Updates
9.5 Kündigungsrecht bei SLA‑Verletzung
Bei wiederholter Verletzung der Reaktionszeiten (§ 9.2):
-
Verletzung (pro Quartal): Schriftliche Verwarnung
-
Verletzung (pro Quartal): 10% Gutschrift auf monatliche Service‑Gebühr
-
Verletzung (pro Quartal): Außerordentliches Kündigungsrecht für beide Parteien
9.6 Für Inhalte, Entscheidungen oder Nutzungsergebnisse der Fonio‑KI bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
10.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
10.2 Der Auftraggeber sichert zu, zur Übermittlung personenbezogener Daten berechtigt zu sein.
10.3 Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
11. Datenschutz & Auftragsverarbeitung
11.1 Fonio‑basierte Lösungen (§ 2.4)
Auftragsverarbeitung Kunde ↔ Fonio:
Der Auftraggeber schließt einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) direkt mit der Fonio GmbH ab. Dieser ist integraler Bestandteil der Fonio AGBs (Abschnitt "Auftragsverarbeitung"). Der Auftragnehmer ist NICHT Auftragsverarbeiter in dieser Konstellation.
Rolle des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer agiert als technischer Berater & Setup‑Dienstleister. Eine AVV zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist nicht erforderlich, da der Auftragnehmer keine personenbezogenen Daten der Endnutzer (Anrufer) verarbeitet.
Zugriff auf Fonio‑Account:
Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer Zugang zu seinem Fonio‑Account gewährt (z.B. zur Konfiguration), erfolgt dies auf Basis einer Verschwiegenheitsverpflichtung (siehe § 14). Der Auftragnehmer verarbeitet Daten ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers und gemäß dessen Weisungen.
11.2 Eigene KI‑Implementierungen (§ 2.5)
Bei eigenen KI‑Projekten, bei denen der Auftragnehmer personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
11.3 Datenschutzerklärung
Details zu Datenflüssen und Auftragsverarbeitern finden Sie in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers: https://www.dimnik‑ai.com/datenschutz
12. Vergütung
12.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
12.2 Projektleistungen werden nach Vereinbarung pauschal oder nach Zeitaufwand abgerechnet.
12.3 Wartungs‑ und Managed‑Services‑Leistungen sind monatlich im Voraus fällig.
13. Haftungsbeschränkung
13.1 Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13.2 Die Haftung ist der Höhe nach auf das jeweilige Auftragsvolumen begrenzt.
13.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Datenverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
14. Geheimhaltung
14.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller nicht öffentlichen Informationen.
14.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
15. Referenznennung
15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
16.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.
16.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.